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13.01.2021

CORONA-VIRUS UPDATE

Gemäss der angepassten Covid-19-Verordnung vom 13.1.2021 dürfen Fahrradgeschäfte offen bleiben, soweit sie Reparaturen anbieten.
(Art. 5e Abs. 2 Bst. d)

Bitte tragen Sie eine Gesichtsmaske, desinfizieren Sie Ihre Hände und respektieren Sie den Sicherheitsabstand von 1.5 Metern. Danke!



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